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   BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 23.78   

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BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 23.78 (https://dejure.org/1980,2072)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1980 - 8 C 23.78 (https://dejure.org/1980,2072)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1980 - 8 C 23.78 (https://dejure.org/1980,2072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einen durch Ableistung des Wehrdienstes erledigten Einberufungsbescheid - Anfechtungsklage gegen eine Überprüfungsbescheid - Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Interesses an einer begehrten Feststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.05.1978 - 8 C 83.76

    Überprüfungsbescheid - Tauglichkeit des Wehrpflichtigen - Grundwehrdienst -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 23.78
    Denn der Überprüfungsbescheid hat sich nicht wie der Einberufungsbescheid durch die Wehrdienstleistung erledigt, weil der in ihm festgesetzte Tauglichkeits- und Verwendungsgrad für künftige Wehrdienstleistungen des Klägers, wozu Wehrübungen gehören (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 WPflG), Bedeutung hat (Urteil vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 83.76 - [Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 11]).

    Der Überprüfungsbescheid tritt insoweit an die Stelle der früheren förmlichen Musterungsentscheidung im Sinne vom § 16 Abs. 2 WPflG (Urteil vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 83.76 - [Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 11]).

  • BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 27.73

    Wehrdienstfähigkeit eines Haftschalenträgers - Wehrersatzbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 23.78
    Für die Frage, ob der Überprüfungsbescheid rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), kommt es, sofern Widerspruch gegen den Bescheid erhoben wurde, auf den Abschluß des Überprüfungsverfahrens, d.h. auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides an, weil der Überprüfungsbescheid auf Grund einer ärztlichen Nachuntersuchung darüber entscheidet, ob der bereits früher gemusterte Wehrpflichtige weiterhin oder wieder für den Wehrdienst zur Verfügung steht (Urteile vom 28. August 1974 - BVerwG 8 C 80.73 - [Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 8], vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.73 - und vom 29. September 1976 - BVerwG 8 C 36.75 -).
  • BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 80.73

    Behandlung einer nach Abschluss einer Musterung durchgeführten Überprüfung der

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 23.78
    Für die Frage, ob der Überprüfungsbescheid rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), kommt es, sofern Widerspruch gegen den Bescheid erhoben wurde, auf den Abschluß des Überprüfungsverfahrens, d.h. auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides an, weil der Überprüfungsbescheid auf Grund einer ärztlichen Nachuntersuchung darüber entscheidet, ob der bereits früher gemusterte Wehrpflichtige weiterhin oder wieder für den Wehrdienst zur Verfügung steht (Urteile vom 28. August 1974 - BVerwG 8 C 80.73 - [Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 8], vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.73 - und vom 29. September 1976 - BVerwG 8 C 36.75 -).
  • BVerwG, 26.07.1978 - 8 C 11.78

    Musterungsentscheidung - Verwendungsgrad - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 23.78
    Daß in dem Überprüfungsbescheid kein Verwendungsgrad im Sinne von § 8 a Abs. 2 WPflG festgesetzt worden ist, schadet nicht, weil in den Gründen des Widerspruchsbescheides darauf hingewiesen worden ist, daß der Kläger auf Grund des ärztlichen Untersuchungsergebnisses wehrdienstfähig mit Einschränkung der Verwendungsfähigkeit für bestimmte Tätigkeiten sei (Urteile vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 47.77 und BVerwG 8 C 11.78 -).
  • BVerwG, 26.07.1978 - 8 C 47.77

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Musterungsbehördliche

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 23.78
    Daß in dem Überprüfungsbescheid kein Verwendungsgrad im Sinne von § 8 a Abs. 2 WPflG festgesetzt worden ist, schadet nicht, weil in den Gründen des Widerspruchsbescheides darauf hingewiesen worden ist, daß der Kläger auf Grund des ärztlichen Untersuchungsergebnisses wehrdienstfähig mit Einschränkung der Verwendungsfähigkeit für bestimmte Tätigkeiten sei (Urteile vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 47.77 und BVerwG 8 C 11.78 -).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 8 C 36.75
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 23.78
    Für die Frage, ob der Überprüfungsbescheid rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), kommt es, sofern Widerspruch gegen den Bescheid erhoben wurde, auf den Abschluß des Überprüfungsverfahrens, d.h. auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides an, weil der Überprüfungsbescheid auf Grund einer ärztlichen Nachuntersuchung darüber entscheidet, ob der bereits früher gemusterte Wehrpflichtige weiterhin oder wieder für den Wehrdienst zur Verfügung steht (Urteile vom 28. August 1974 - BVerwG 8 C 80.73 - [Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 8], vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.73 - und vom 29. September 1976 - BVerwG 8 C 36.75 -).
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81

    Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem

    Eine im Revisionsverfahren unzulässige Klageänderung (§ 142 VwGO) liegt darin nicht, da der Klagegrund derselbe bleibt (vgl. auchUrteile vom 20. Februar 1980 - BVerwG 8 C 23.78 - Buchholz 448.5 § 15 a MustV Nr. 1 S. 1 [2] undvom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - a.a.O.; Kopp, VwGO, 5. Aufl., 1981, § 91 Rdnr. 8, 9).
  • BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 12.83

    Anfechtungsklage - Wehrpflichtiger - Kreiswehrersatzamt - Ärztliche Untersuchung

    Namentlich hat die Anfechtungsklage gegen einen Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WPflG keine aufschiebende Wirkung (Urteil vom 20. Februar 1980 - BVerwG 8 C 23.78 - Buchholz 448.5 § 15 a MustV Nr. 1 S. 1 [3]; vgl. auch Urteil vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 73.76 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 14 S. 5 [6 f.] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 66.89

    Erledigung bei gerichtlich angefochtenem Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid

    Angesichts dessen unterliegt dieser Bescheid trotz dessen Überprüfung durch die Beklagte während des Verwaltungsstreitverfahrens im Fall seiner Rechtswidrigkeit der gerichtlichen Aufhebung (vgl. Urteile vom 20. Februar 1980 - BVerwG 8 C 23.78 - Buchholz 448.5 § 15 a MustV Nr. 1 S. 1 und vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 58.79 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 26 S. 25 ff.).
  • BVerwG, 05.04.1982 - 8 CB 177.81

    Festsetzung des Tauglichkeitsgrads und Verwendungsgrads des Wehrpflichtigen im

    Sie unterliegt der gerichtlichen Überprüfung (nur) im Rahmen einer Anfechtungsklage (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1980 - BVerwG 8 C 23.78 - Buchholz 448.5 § 15 a MustVO Nr. 1 S. 1 [2]).
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